Um die Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen hat der Staat die Riester-Rente entwickelt. Sie soll bei dem Aufbau einer privaten Altersversorgung unterstützen. Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert wird. Der Mindesteigenbeitrag einer Riester-Rente beträgt 4% der Einkünfte abzüglich der staatlichen Zulage. Maximal ist die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Dieser beträgt pro Jahr 2.100 Euro, beziehungsweise 175 Euro pro Monat, einschließlich der Zulagen.
Unabhängig vom Einkommen profitieren viele Menschen von der Riester-Rente. Der Staat gewährt dabei Unterstützung auf zwei Wegen:
Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Grundzulage beträgt pro Jahr 154, hinzu kommt die Kinderzulage mit maximal 300 Euro pro Kind. So profitieren durch die staatliche Zulage besonders Familien mit vielen Kindern.
Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, so kann die Riester-Rente Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Ob sich dies lohnt, ist abhängig von Familienstand, Anzahl der Kinder und dem Einkommen.
In der Regel ist dies bei Singles ohne Kindern der Fall.
Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden inklusive Zulagen und Erträgen in voller Höhe besteuert. Zunächst sind Einzahlungen in die Riester-Rente steuerfrei, im Alter besteht dann aber eine Versteuerungspflicht. Dies kann sich lohnen da der Steuersatz im Alter meist geringer ist als während des Berufslebens.
Neben der staatlichen Förderung ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass bei einer Riesterrente zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulage garantiert sind. Dies bedeutet, dass das Vorsorgekapital vor Verlusten geschützt ist und in jedem Fall erhalten bleibt. Außerdem wird die Rente lebenslang ausgezahlt. Des wird einmal im Jahr umfassend über Beiträge, gebildetes Kapital,Erträge, Kosten informiert werden.
Anspruch auf eine Riester-Rente haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige, die in der gesetzlichen Rente versichert sind. Außerdem Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Mütter und Väter innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des Kindes ,Empfänger von Arbeitslosengeld, sowie geringfügig Beschäftigte die sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben.
Von den Versicherungen werden verschiedene Formen der Riester-Rente angeboten:
Gerne berate ich Sie als unabhängiger Finanzmakler über die passende Versicherung zu Ihrer Riester-Rente!