Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorgemöglichkeit nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Sie wird vom Staat ausschließlich durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge gefördert. Diese können, als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Die Rürup-Rente wird im Rentenalter lebenslang als monatliche Rente gezahlt. Die Beiträge können entsprechend der individuellen Ansprüche flexibel gezahlt werden. Zusätzlich lässt sich durch Extrazahlungen der steuerliche Förderrahmen voll nutzen, da so Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Altersrente eingesetzt werden können.

 Besteuerung der Rürup-Rente

Steuerlich wird die Rürup-Rente wie die gesetzliche Rente behandelt. Nur der Teil der Rente, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht wird versteuert. Ab 2040 gilt die volle Besteuerung, bis dahin ist eine Übergangsregel in Kraft, indem der Prozentsatz schrittweise erhöht wird. Auszahlungen aus Rürup-Verträgen werden inklusive in voller Höhe besteuert. So sind zunächst die Einzahlungen in die Rürup-Rente steuerfrei, aber im Alter besteht dann eine Versteuerungspflicht. Dies lohnt sich, da der Steuersatz im Alter meist geringer ist als während des Berufslebens.

 Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist besonders interessant für Selbständige, da diese keine gesetzliche Rente erhalten und keinen Anspruch auf eine Riester-Rente haben. Sie können die Rürup-Rente komplett für ihre private Vorsorge nutzen. Aber auch abhängig Beschäftigte, bei denen das zu versteuernde Einkommen im Alter deutlich niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens profitieren von der Rürup-Rente.

Außerdem ist sie für junge Angestellte geeignet, denn die Attraktivität der Rürup Rente steigt aufgrund der zunehmenden Steuerfreistellung von Jahr zu Jahr. Auch für ältere Vorsorgende kann sie eine interessante Option sein: Investiert man einige Jahre vor Renteneintritt hohe Beträge in eine lebenslange Altersvorsorge, besteht die Möglichkeit, dass der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger ist als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge.

 Formen der Rürup-Rente

Die klassische Rürup-Rente lohnt wegen des geringen Garantiezins von nur 0,25% nur noch in Einzelfällen

Die fondsgebundene Rürup-Rente ist eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer. Die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Bei Vertragsabschluss wird ein garantierter Rentenfaktor für die Ermittlung der Rente festgelegt. Dieser gibt an, wie viel Rente monatlich pro 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Die Höhe des relevanten Kapitals wird am Beginn der Rentenzahlung ermittelt und hängt dann von der Wertentwicklung der Fonds ab. Will man Verlustrisiken vermeiden, kann eine Garantieleistung vereinbart werden, welche aber erst ab Rentenbeginn gilt.

Die indexorientierte Rürup-Rente ist eine Rentenversicherung mit Indexbeteiligung. Die einbezahlten Beiträge werden im Deckungsstock des Versicherers angelegt. Jedes Jahr kann gewählt werden, wie hoch die Beteiligung am Index ist. Dabei wird eine prozentuale Aufteilung zwischen Index-Beteiligung und sicherer Verzinsung vorgenommen. Mit den erwirtschafteten Zinsen wird an der Wertentwicklung eines Indexes partizipiert. Bei negativer Indexentwicklung bleibt das Kapital vor Verlusten geschützt. Dies wird, abhängig vom Versicherer, gewährleistet indem die Beteiligung bei positiver Indexentwicklung nie eine monatliche Grenze (Cap) überschreitet, welche jedes Jahr neu festgelegt wird. Oder indem die Beteiligung an einer positiven Indexentwicklung anteilig, in Form einer so genannten Indexquote, berechnet wird.


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