Pensionskasse

Pensionskassen werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie gewähren den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der Altersversorgung. Wie andere Versicherungen auch, unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bei der Pensionskasse steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund, daher müssen sie ihr Vermögen eher konservativ anlegen.

Arten von Pensionskassen

  • Die Firmenpensionskasse: Sie ist an einen Arbeitgeber oder eine Gruppe von Arbeitgebern gebunden. Für sie gelten besondere aufsichtsrechtliche Regelungen. Besonderes Merkmal solcher „regulierten“ Pensionskassen ist es, dass sie ihre Leistungen kürzen können, sollte es einmal zu einer Unterdeckung kommen. Allerdings muss dann der Arbeitgeber für die entstandene Lücke einstehen.
  • Die  Wettbewerbspensionskasse: Sie ist in der Regel von Lebensversicherungsunternehmen gegründet und es gelten im Wesentlichen dieselben aufsichtsrechtlichen Regeln wie für den Lebensversicherer. Daher ist bei ihnen eine Kürzung der Leistungen ausgeschlossen. Außerdem ist bei Wettbewerbspensionskassen der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers zusätzlich geschützt, da sie in der Regel Mitglied im gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor sind.

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