Berufsunfähigkeitsrente und Steuern

Kann ich BU-Beiträge von der Steuer absetzen?

Wie wird die BU-Rente versteuert?

Hier müssen wir unterscheiden um was für eine Berufsunfähigkeitsversicherung es sich handelt:

1.Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung - Hier ist allein das Risiko einer BU versichert. Es wird kein zusätzliches Rentenkapital gebildet.

Die Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgabe angegeben werden. Ob das allerdings eine steuerliche Wirkung hat, hängt davon ab, ob der steuerliche Höchstbeitrag für Vorsorgeaufwendungen bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde. Dieser Höchstbeitrag liegt bei Arbeitnehmern bei € 1.900- und Selbständigen bei € 2.800,- im Jahr. Dieser Höchstbetrag ist bei der der Mehrzahl der Arbeitnehmer bereits ausgeschöpft.

Fazit: Bei den Allermeisten haben die Beiträge keine steuerliche Wirkung!

Und wie sieht es bei der Versteuerung aus?

Selbständige BU-Renten sind mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der BU-Rente ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Tabelle Ertragsanteil Berufsunfähigkeitsrenten:

Hier mal ein Beispiel: Ein 52 Jahre alter Mann erhält erstmalig seine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von € 2.000- monatlich. Er hat bis Alter 67 versichert und somit noch eine Restlaufzeit von 25 Jahren. Laut Tabelle liegt der Ertragsanteil bei 26%. Von der Rente sind also € 520,- im Monat oder € 6.240- im Jahr zu versteuern. Jetzt kommt es darauf an, ob es noch weitere steuerpflichtige Einnahmen gibt und der Grundfreibetrag (€ 9.744- für 2021) überschritten wird. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Freibetrag!

Fazit: In den allermeisten Fällen kommt es zu keiner Versteuerung oder nur zu einer sehr geringen Steuerlast auf die Berufsunfähigkeitsrente.

2. Rürup Rente (Basis Rente) mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – Hier ist die Rürup Rente der Hauptvertrag und eine „Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ ist angedockt.

Sofern bei der Beitragsverteilung min. 51% auf die Rürup Rente entfallen und max. 49% auf die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, ist der Gesamtbeitrag steuerlich absetzbar. Im Jahr 2021 können 92% des Gesamtbeitrags steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der Anteil auf 100% an.

Tabelle steuerliche Absetzbarkeit Rürup Renten (Basis Rente)

Fazit: Wer viel Steuern zahlt, hat in der Regel ein höheres Einkommen und damit auch eine größere Vorsorgelücke bei der Altersvorsorge. Es lohnt sich also hierzu eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Kombination von Rürup Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung kann durchaus sehr sinnvoll sein! Achtung! Beratung ist hier Pflicht! Wichtig sind die Bedingungen der einzelnen Anbieter, damit bei sich ändernden Lebensbedingungen ausreichend Flexibilität besteht.

Und wie sieht es bei der Versteuerung aus?

Leistungen aus einer Rürup Rente, auch eine Berufsunfähigkeitsrente, müssen als Einkommen versteuert werden. Aber erst ab 2040 unterliegen die Leistungen einer vollen Besteuerung.

Tabelle Versteuerung Rürup Renten (Basis Rente)

Tipp: Die aktuelle Steuerersparnis kann durch das höhere Einkommen in der Erwerbszeit günstiger sein, als die spätere Besteuerung der Rente, bei vermutlich insgesamt geringeren steuerlichen Einkünften in der Rentenzeit. Hierfür kann ich eine individuelle Modellrechnung erstellen, die aber keine steuerliche Beratung ersetzt.

3. Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beiträge werden aus dem Bruttogehalt gezahlt und meistens kommt noch ein Arbeitgeberzuschuss hinzu. Durch diese „Gehaltsumwandlung“ ergeben sich mehrheitlich enorme Einsparungen bei der Einkommensteuer und bei den Sozialversicherungsabgaben. Das kling erstmal gut, hat aber auch eine Menge Nachteile.

  • Bieten nicht alle Arbeitgeber an
  • Kann bei Jobwechsel nicht problemlos mitgenommen werden
  • Reduzierte Leistungen aus der Sozialversicherung wegen Bruttoentgeltumwandlung
  • Hohe versicherte Renten notwendig, weil im Leistungsfall die volle steuerliche Belastung anfällt.

Solch ein Angebot würde ich immer sehr genau prüfen und eine zweite Meinung einholen. 

 


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