Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert für den Fall ab, dass durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit eine oder mehrere Grundfähigkeiten verloren werden. Im Versicherungsfall erhält der Versicherte aus seiner Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, deren Höhe im Voraus vereinbart wird. Außerdem bleibt die Höhe der Rente bei der Grundfähigkeitsversicherung immer konstant, selbst für den Fall, dass der Versicherte trotz des Verlustes einer oder mehrerer Grundfähigkeiten weiterhin arbeiten kann.

Was sind die Grundfähigkeiten?

Zu den Grundfähigkeiten zählen zum einen die Sinnesfunktionen wie Sehen oder Hören, grundlegende motorische Fähigkeiten wie zum Beispiel das Gehen und je nach Versicherer noch die geistigen Fähigkeiten wie das Gedächtnis. Es spielt außerdem eine Rolle, wie wichtig die jeweilige Fähigkeit zur Ausübung irgendeiner beruflichen Tätigkeit ist. Daher zählen beispielsweise Riechen und Schmecken nicht dazu, weil der Betroffene aber in den meisten Fällen dennoch weiterhin für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Im Zusammenhang mit der Grundfähigkeitsversicherung werden insgesamt 15 (bzw. 19) sogenannte Grundfähigkeiten anerkannt und in zwei (bzw. drei) Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1                                                

Kategorie 2                                               

Kategorie 3 (nicht bei allen Versicherern enthalten!)

  • Sehen
  • Hören
  • Konzentration
  • Sprechen
  • Sitzen
  • Auffassungsgabe
  • Gebrauch der Hände
  • Stehen
  • Gedächtnis
  • Orientierung
  • Gehen
  • Planen von Handlungen
 
  • Treppen steigen
 
 
  • Greifen
 
 
  • Knien
 
 
  • Bücken
 
 
  • Bewegung der Arme
 
 
  • Heben und Tragen
 
 
  • Auto fahren
 

Wann leistet die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet immer dann, wenn :

  • eine der Grundfähigkeiten aus Kategorie 1
  • drei der Grundfähigkeiten aus Kategorie 2
  • und falls vereinbart eine der Grundfähigkeiten aus Kategorie 3

für mindestens ein Jahr ausgefallen ist/sind oder aller Voraussicht nach ausfallen wird/werden.

Als Ursachen für den Ausfall der Grundfähigkeit(en) erkennt die Grundfähigkeitsversicherung Krankheit, Kräfteverfall und Unfall an. Außerdem gilt der Versicherungsfall immer wenn dem Versicherungsnehmer die Pflegestufe II oder III zugesprochen wird. Es gibt kaum eine andere Personenversicherung, bei der das Vorliegen eines Versicherungsfalles so eindeutig definierbar ist wie bei der Grundfähigkeitsversicherung.

Für wen ist die Grundfähigkeitsversicherung geeignet?

Sie ist für alle geeignet, die eine alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen, falls sie diese entweder gar nicht oder aber nur sehr teuer erhalten. Somit sind auch sie für den Ernstfall abgesichert!

Nicht geeignet ist die Grundfähigkeitsversicherung für Personen die den Geruchssinn zur Verrichtung ihrer Arbeit benötigen (wie z.B. Köche) oder aber ihr Gehör (z.B. Musiker).

Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung

  • Es ist theoretisch möglich, dass man nach dem Verlust der Grundfähigkeit weiter arbeitet und dennoch seine Rente bezieht. Denn entscheidend für die Leistungsauszahlung ist der Verlust der Fähigkeit(en), nicht die Erwerbsunfähigkeit.
  • Außerdem ist die Grundfähigkeitsversicherung leichter und deutlich günstiger zu erhalten als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Auch ist der Versicherungsanspruch bei dieser Form der Absicherung einfach und schnell festzustellen.

Als unabhhängiger Finanzberater aus Köln berate ich Sie gerne darüber, ob und wenn ja, welche Grundfähigkeitsversicherung am besten für Sie geeignet ist!


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