Pflegeversicherung

Jeder Zweite Deutsche muss damit rechnen, im Laufe seines Lebens pflegebedürftig zu werden. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung 2015 verbessert worden. Trotzdem reichen sie nicht um die Pflege­kosten komplett zu decken, da in den letzten Jahren die Kosten im Bereich der Pflege sehr stark angestiegen sind. Pflegebedürftige können die Lücke mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung füllen.

Varianten der Pflegeversicherung

Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung wird im Falle der Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Monatsrente gezahlt. Die Höhe der Rente kann die versicherte Person für jede Pflegestufe selbst bestimmen.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung beteiligt sich die Versicherung anteilig an den Pflegekosten, die nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Wie hoch dieser Anteil pro Pflegestufe ist kann auch hier individuell festgelegt werden. Vorteil der Pflegekostenversicherung ist, dass sich die Leistungen an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege orientieren. So werden auch Kostensteigerungen berücksichtigt.
Pflegetagegeldversicherung
Die verbreitetste private Pflegeversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Unabhängig von Pflegestufe und –kosten wird ein fester Betrag pro Pflegetag ausgezahlt. So bleibt im Pflegefall auch der Kampf um die Pflegestufe erspart.

  • Pflege-Bahr:
    Bei der Pflege-Bahr zahlt die Bundesregierung allen Bürgern, die eine geförderte, private Pflegetagegeldversicherung abschließen, einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro. Durch diese Förderung soll einen Anreiz gegeben werden, privat für den Pflegefall vorzusorgen.

Ich berate Sie gerne und unabhängig darüber, welche Form der Pflegevorsorge am besten zu ihren Bedürfnissen passt!


Interesse an einer Pflegeversicherung