Riester-Rente - Mein Klartext vorab

  • Wer sich für eine Riester Rente interessiert, sollte sich sehr intensiv damit auseinandersetzen. Das macht nämlich nicht für jeden Sinn!
  • Es gibt nur ganz wenige Anbieter die ein gutes Produkt anbieten. Vieles ist Schrott! Da helfen auch keine bekannten Verbraucherzeitschriften weiter. Genau die haben nämlich den größten Schrott davon empfohlen und sind jetzt ganz still dazu.
  • Wer Kinder hat oder plant sollte sich damit beschäftigen. Kinderlose Angestellte mit einem höheren Einkommen und noch relativ jungem Alter können auch profitieren.
  • Insgesamt ist es eine Einzelfallentscheidung
  • Wer schon einen Riester hat und sich unsicher ist, ob das für Ihn das Richtige ist sollte sich fachkundig beraten lassen. 

Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt und gehört zu den wichtigsten Bausteinen für die private Altersvorsorge. Die Riester-Rente wird durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert. In den Jahren nach der Einführung der Riester-Rente gab es ein rasantes Wachstum in Deutschland. Aktuell bestehen ca. 16,5 Millionen Riester-Verträge in Deutschland. In den letzten Jahren gab es aber vermehrt Kritik an der Riester-Rente, die vor allem von den Medien in zum Teil unverantwortlicher Weise befördert wurde. Es gibt eine Vielzahl von faktischen Unwahrheiten zur Riester-Rente, die von unkritischen Medien immer wieder falsch abgeschrieben und verbreitet werden. Einige der bestehen Kritikpunkte sind jedoch richtig! Aber genau darum ist es auch so wichtig, sich von einem unabhängigen Finanzberater in diesem Thema beraten zu lassen. Ein guter Finanzberater kennt die wichtigsten Eigenschaften, die ein nachhaltig guter Riester-Vertrag vorweisen muss und kann frei am Markt für Sie auswählen. Beim Versicherungsvertreter um die Ecke oder Ihrer Hausbank gibt es in der Regel nur den einen Anbieter des Hauses.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente ?

Unabhängig vom Einkommen profitieren viele Menschen von der Riester-Rente. Der Staat gewährt dabei Unterstützung auf zwei Wegen:

1. Die staatliche Zulage

Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Sparers durch Zulagen aufstockt. Grundsätzlich sollten mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommen in die Riester-Rente fließen. Davon übernimmt der Staat eine persönliche Grundzulage in Höhe von € 154,- (€ 175,- ab 2018). Hinzu kommt eine mögliche Kinderzulage von maximal 300 Euro pro Kind. So profitieren durch die staatliche Zulage besonders Familien mit vielen Kindern.

Dazu ein kurzes Beispiel:

Es werden also jährlich € 2000,- für den Vermögensaufbau verwendet, aber nur € 1092,- davon müssen selbst aufgebracht werden. Fazit: Die Riester-Rente lohnt sich!

2. Die Steuerersparnis
Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, so kann die Riester-Rente Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Ob sich dies lohnt, ist abhängig von Familienstand, Anzahl der Kinder und dem Einkommen. In der Regel ist dies bei Singles ohne Kindern der Fall.

Wie wird die Riester-Rente besteuert ?

Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden inklusive Zulagen und Erträgen in voller Höhe besteuert. Zunächst sind Einzahlungen in die Riester-Rente steuerfrei, im Alter besteht dann aber eine Versteuerungspflicht. Dies kann sich lohnen da der Steuersatz im Alter meist geringer ist als während des Berufslebens.

Vorteile einer Riester-Rente

Neben der staatlichen Förderung ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass bei einer Riesterrente zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulage garantiert sind. Dies bedeutet, dass das Vorsorgekapital vor Verlusten geschützt ist und in jedem Fall erhalten bleibt. Außerdem wird die Rente lebenslang ausgezahlt. Des wird einmal im Jahr umfassend über Beiträge, gebildetes Kapital,Erträge, Kosten informiert werden.

Wer hat Anspruch auf eine Riester-Rente ?   

Anspruch auf eine Riester-Rente haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige, die in der gesetzlichen Rente versichert sind. Außerdem Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Mütter und Väter innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des Kindes ,Empfänger von Arbeitslosengeld, sowie geringfügig Beschäftigte die sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben.

Formen der Riester-Rente

Von den Versicherungen werden verschiedene Formen der Riester-Rente angeboten:

 

 


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