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Berufsunfähigkeitsrente richtig versteuern –

das müssen Sie beachten

 

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Berufsunfähigkeitsrente und Steuern: Beiträge absetzen & Rente versteuern 

Kann ich Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen? 

Grundsätzlich ja – allerdings kommt es auf die Art der Berufsunfähigkeitsversicherung und Ihre individuelle Steuersituation an.  

Bei der klassischen, selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gelten besondere Regeln im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgabe absetzen 

Wenn Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen haben, also eine Police, die ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit absichert (ohne Kapitalaufbau), können Sie die Beiträge als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. 

Diese tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Allerdings gilt hierbei: 

Gesetzlich festgelegte Höchstbeträge: 

  • Für Angestellte: max. 1.900€ pro Jahr 
  • Für Selbstständige: max. 2.800€ pro Jahr 

Diese Höchstbeträge gelten für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen, also insbesondere: 

  • Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung 
  • Beiträge zur Pflegeversicherung 
  • Beiträge zu weiteren privaten Versicherungen (z. B. Unfall- oder BU-Versicherung) 

 In der Praxis ist der steuerliche Spielraum häufig bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft. Diese beiden Versicherungen sind gesetzlich verpflichtend und nehmen meist den gesamten Höchstbetrag ein. 

Beispiel:  Ein Arbeitnehmer zahlt monatlich 250€ für seine Kranken- und Pflegeversicherung = 3.000€ jährlich. Damit ist der Höchstbetrag von 1.900€ bereits überschritten – die Beiträge zur BU-Versicherung wirken sich steuerlich nicht mehr aus. 

Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Rürup-Rente: So funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit 

Wer eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) im Rahmen einer Rürup-Rente (Basisrente) abschließt, profitiert von deutlich besseren steuerlichen Vorteilen als bei einer klassischen BU-Versicherung. 

Voraussetzungen für die volle steuerliche Absetzbarkeit: 

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss als Zusatzbaustein (BUZ) in einen Rürup-Rentenvertrag integriert sein. 
  • Der Gesamtbeitrag wird nur dann voll steuerlich absetzbar, wenn: 
  • Mindestens 51% des Beitragsanteils auf den Hauptvertrag (Rürup-Rente) entfallen 
  • Und höchstens 49% des Beitrags auf die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 

Nur wenn dieses Verhältnis eingehalten wird, gilt der Gesamtbeitrag als förderfähige Altersvorsorge im Sinne des §10 Abs. 1 Nr. 2b EStG. 

Steuerlicher Höchstbetrag im Jahr 2025: 

Ab dem Jahr 2025 sind 100% der Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar (vorher: gestaffelte Erhöhung von 92% im Jahr 2021 bis auf 100 %). 

Die Höchstgrenzen für die steuerliche Abzugsfähigkeit im Jahr 2025 lauten: 

  • 29.344 Euro jährlich für Ledige 
  • 58.688 Euro jährlich für Verheiratete (gemeinsame Veranlagung) 

Wichtig: Diese Höchstbeträge gelten für alle Altersvorsorgeaufwendungen zusammen, also inklusive weiterer Rürup-Verträge, gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) und Versorgungswerke.  

Wie wird die BU-Rente versteuert? 

Die steuerliche Behandlung der BU-Rente hängt von der Art der Versicherung ab: 

BU Rente Versteuerung

Besteuerung der privaten BU-Rente: Was bedeutet Ertragsanteil? 

Wer eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen hat und im Leistungsfall eine monatliche BU-Rente erhält, muss diese nicht in voller Höhe versteuern. Stattdessen gilt die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. 

Was ist der Ertragsanteil? 

Der Ertragsanteil ist der Teil der BU-Rente, der steuerpflichtig ist. Er hängt davon ab, wie lange die Rente voraussichtlich gezahlt wird – also von der Restlaufzeit ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Leistungsende (meist Rentenbeginn). 

Je länger die Rentendauer, desto höher der Ertragsanteil. 
Die Besteuerung erfolgt gemäß §55 EStDV nach einer gesetzlich vorgegebenen Tabelle. 

Beispiele für Ertragsanteile nach Laufzeit: 

Laufzeit der BU-Rente 

Ertragsanteil (ca.) 

10 Jahre 

12 % 

15 Jahre 

16 % 

20 Jahre 

21 % 

25 Jahre 

26 % 

30 Jahre 

30 % 

Beispiel:   Eine 52-jährige Person erhält erstmals eine BU-Rente von 1.500 Euro pro Monat. 
Die Auszahlung ist bis zum 67. Lebensjahr vereinbart – also für 15 Jahre. Bei einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro und 15 Jahren Rentendauer sind 240 Euro pro Monat steuerpflichtig. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 10.908 Euro), fällt keine Einkommensteuer an. 

Wird immer Einkommensteuer fällig? 

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob das steuerpflichtige Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. 

Grundfreibetrag 2025: 

  • 10.908 Euro für Ledige 
  • 21.816 Euro für Verheiratete 

Liegt das Gesamteinkommen unterhalb dieses Freibetrags, fällt keine Einkommensteuer an. In vielen Fällen bleibt die Steuerlast also sehr gering oder entfällt komplett.  

 Besteuerung bei Rürup-Rente mit BU-Zusatz 

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte nicht nur die Beitragshöhe und Leistungsbedingungen kennen, sondern auch die steuerlichen Folgen im Leistungsfall verstehen. Je nach Vertragsart fällt die Besteuerung unterschiedlich aus. 

Besteuerung der BU-Rente aus einer Rürup-Rente (Basisrente) mit BU-Zusatz 

Bei dieser Kombination ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung in einen Rürup-Rentenvertrag integriert. Sie gilt steuerlich als Bestandteil der Altersvorsorge und unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.  

  • Die Leistungen – also die BU-Rente – gelten als sonstige Einkünfte (§22 EStG). 
  • Sie werden wie eine Altersrente behandelt und unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. 
  • Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich an und liegt: 
  • z. B. bei Rentenbeginn in 2025 bei 85% 
  • ab dem Jahr 2040 bei 100% 

Der nicht steuerpflichtige Anteil wird bei erstmaligem Rentenbezug festgeschrieben und bleibt lebenslang steuerfrei. 

Beispiel: Ein Versicherter bezieht ab 2025 eine BU-Rente von 1.800 Euro monatlich. 
Davon sind 85% steuerpflichtig: 1.530 Euro monatlich, also 18.360 Euro jährlich. 

Ob und wie viel Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt vom persönlichen Steuersatz und weiteren Einkünften ab. 

Besteuerung der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung 

Bei der betrieblichen BU (z.B. im Rahmen einer Direktversicherung oder über Entgeltumwandlung) gelten andere steuerliche Regeln: 

  • Die Beiträge zur betrieblichen BU wurden aus dem Bruttogehalt gezahlt, also vor Steuern und Sozialabgaben. 
  • Daraus folgt: Die spätere BU-Rente ist im Leistungsfall voll steuerpflichtig. 
  • Es kommt der persönliche Steuersatz zur Anwendung. 
  • Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. 

Hinweis: Gerade bei hohen BU-Renten kann die steuerliche Belastung spürbar sein – daher ist eine exakte Bedarfs- und Steueranalyse im Vorfeld ratsam. 

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU): Steuerlich attraktiv – aber nicht ohne Haken 

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine besondere Form der Absicherung der eigenen Arbeitskraft – und Teil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie wird im Rahmen der Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber abgeschlossen und bringt steuerliche Vorteile, aber auch wesentliche Einschränkungen, die man kennen sollte. 

Finanzierung über das Bruttogehalt 

Die Beiträge zur bBU werden direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch ergeben sich spürbare Einsparungen bei: 

  • der Einkommensteuer, 
  • den Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung). 

Steuerliche Vorteile: 

  • Bruttozahlung: Die Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen. 
  • In vielen Fällen gibt es einen Arbeitgeberzuschuss (z.B. 15% gesetzlich bei Umwandlung von Entgelt). 
  • Besonders für gutverdienende Angestellte kann sich eine bBU durch die Steuerersparnis lohnen. 

Nachteile im Blick behalten 

So attraktiv die Ersparnis auf den ersten Blick erscheint, sollte die Entscheidung nicht allein aus steuerlichen Gründen getroffen werden. Denn im Detail gibt es zahlreiche Einschränkungen und Risiken: 

1. Bindung an den Arbeitgeber 

  • Die bBU ist nicht ohne Weiteres übertragbar bei einem Jobwechsel. 
  • Mitnahme oder Fortführung ist nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber kooperiert oder Übertragungswege vorhanden sind. 
  • Ein verlorener Versicherungsschutz bei Berufswechsel kann gerade bei später auftretenden gesundheitlichen Problemen ein Problem sein – neue BU-Verträge sind dann oft teurer oder gar nicht mehr möglich. 

 2. Reduzierung der gesetzlichen Rentenansprüche 

  • Da die Beiträge aus dem Bruttoentgelt finanziert werden, sinkt das Sozialversicherungspflichtige Einkommen. 
  • Die Folge: Weniger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung = geringere Rentenansprüche im Alter 

3. Vollversteuerung der BU-Rente 

  • Im Leistungsfall wird die BU-Rente voll versteuert – anders als bei einer privaten BU, bei der nur der Ertragsanteil versteuert wird. 
  • Es fallen zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. 
  • Der tatsächliche Nettobetrag der BU-Rente fällt geringer aus, als viele denken 

4. Hohe Rentenhöhe erforderlich 

  • Um trotz Versteuerung und Abgaben ausreichend abgesichert zu sein, ist eine höhere BU-Rente notwendig. 
  • Diese erhöht wiederum den Beitrag, wodurch die betriebliche Lösung weniger attraktiv werden kann 

Betriebliche Lösungen sind oft lohnenswert – sollten aber sehr genau geprüft werden nach individueller Beratung.  

Fazit: BU-Versicherung & Steuern – Nur mit individueller Beratung sinnvoll 

Die steuerliche Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen hängt stark von der Vertragsart und Ihrer Einkommenssituation ab. Während selbständige BU-Policen steuerlich oft leer ausgehen, können Rürup-Kombinationen oder betriebliche Modelle echte Vorteile bringen. 

Lassen Sie sich beraten! Eine fundierte Analyse Ihrer Situation zeigt, welche Variante für Sie steuerlich optimal ist – und welche Kombination Sie wirklich absichert. 

 

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