Kann ich Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja – allerdings kommt es auf die Art der Berufsunfähigkeitsversicherung und Ihre individuelle Steuersituation an.
Bei der klassischen, selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gelten besondere Regeln im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgabe absetzen
Wenn Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen haben, also eine Police, die ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit absichert (ohne Kapitalaufbau), können Sie die Beiträge als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Diese tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Allerdings gilt hierbei:
Gesetzlich festgelegte Höchstbeträge:
Diese Höchstbeträge gelten für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen, also insbesondere:
In der Praxis ist der steuerliche Spielraum häufig bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft. Diese beiden Versicherungen sind gesetzlich verpflichtend und nehmen meist den gesamten Höchstbetrag ein.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt monatlich 250€ für seine Kranken- und Pflegeversicherung = 3.000€ jährlich. Damit ist der Höchstbetrag von 1.900€ bereits überschritten – die Beiträge zur BU-Versicherung wirken sich steuerlich nicht mehr aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Rürup-Rente: So funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit
Wer eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) im Rahmen einer Rürup-Rente (Basisrente) abschließt, profitiert von deutlich besseren steuerlichen Vorteilen als bei einer klassischen BU-Versicherung.
Voraussetzungen für die volle steuerliche Absetzbarkeit:
Nur wenn dieses Verhältnis eingehalten wird, gilt der Gesamtbeitrag als förderfähige Altersvorsorge im Sinne des §10 Abs. 1 Nr. 2b EStG.
Steuerlicher Höchstbetrag im Jahr 2025:
Ab dem Jahr 2025 sind 100% der Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar (vorher: gestaffelte Erhöhung von 92% im Jahr 2021 bis auf 100 %).
Die Höchstgrenzen für die steuerliche Abzugsfähigkeit im Jahr 2025 lauten:
Wichtig: Diese Höchstbeträge gelten für alle Altersvorsorgeaufwendungen zusammen, also inklusive weiterer Rürup-Verträge, gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) und Versorgungswerke.
Wie wird die BU-Rente versteuert?
Die steuerliche Behandlung der BU-Rente hängt von der Art der Versicherung ab:
Besteuerung der privaten BU-Rente: Was bedeutet Ertragsanteil?
Wer eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen hat und im Leistungsfall eine monatliche BU-Rente erhält, muss diese nicht in voller Höhe versteuern. Stattdessen gilt die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung.
Was ist der Ertragsanteil?
Der Ertragsanteil ist der Teil der BU-Rente, der steuerpflichtig ist. Er hängt davon ab, wie lange die Rente voraussichtlich gezahlt wird – also von der Restlaufzeit ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Leistungsende (meist Rentenbeginn).
Je länger die Rentendauer, desto höher der Ertragsanteil.
Die Besteuerung erfolgt gemäß §55 EStDV nach einer gesetzlich vorgegebenen Tabelle.
Beispiele für Ertragsanteile nach Laufzeit:
Laufzeit der BU-Rente |
Ertragsanteil (ca.) |
10 Jahre |
12 % |
15 Jahre |
16 % |
20 Jahre |
21 % |
25 Jahre |
26 % |
30 Jahre |
30 % |
Beispiel: Eine 52-jährige Person erhält erstmals eine BU-Rente von 1.500 Euro pro Monat.
Die Auszahlung ist bis zum 67. Lebensjahr vereinbart – also für 15 Jahre. Bei einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro und 15 Jahren Rentendauer sind 240 Euro pro Monat steuerpflichtig. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 10.908 Euro), fällt keine Einkommensteuer an.
Wird immer Einkommensteuer fällig?
Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob das steuerpflichtige Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
Grundfreibetrag 2025:
Liegt das Gesamteinkommen unterhalb dieses Freibetrags, fällt keine Einkommensteuer an. In vielen Fällen bleibt die Steuerlast also sehr gering oder entfällt komplett.
Besteuerung bei Rürup-Rente mit BU-Zusatz
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte nicht nur die Beitragshöhe und Leistungsbedingungen kennen, sondern auch die steuerlichen Folgen im Leistungsfall verstehen. Je nach Vertragsart fällt die Besteuerung unterschiedlich aus.
Besteuerung der BU-Rente aus einer Rürup-Rente (Basisrente) mit BU-Zusatz
Bei dieser Kombination ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung in einen Rürup-Rentenvertrag integriert. Sie gilt steuerlich als Bestandteil der Altersvorsorge und unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
Der nicht steuerpflichtige Anteil wird bei erstmaligem Rentenbezug festgeschrieben und bleibt lebenslang steuerfrei.
Beispiel: Ein Versicherter bezieht ab 2025 eine BU-Rente von 1.800 Euro monatlich.
Davon sind 85% steuerpflichtig: 1.530 Euro monatlich, also 18.360 Euro jährlich.
Ob und wie viel Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt vom persönlichen Steuersatz und weiteren Einkünften ab.
Besteuerung der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der betrieblichen BU (z.B. im Rahmen einer Direktversicherung oder über Entgeltumwandlung) gelten andere steuerliche Regeln:
Hinweis: Gerade bei hohen BU-Renten kann die steuerliche Belastung spürbar sein – daher ist eine exakte Bedarfs- und Steueranalyse im Vorfeld ratsam.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU): Steuerlich attraktiv – aber nicht ohne Haken
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine besondere Form der Absicherung der eigenen Arbeitskraft – und Teil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie wird im Rahmen der Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber abgeschlossen und bringt steuerliche Vorteile, aber auch wesentliche Einschränkungen, die man kennen sollte.
Finanzierung über das Bruttogehalt
Die Beiträge zur bBU werden direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch ergeben sich spürbare Einsparungen bei:
Steuerliche Vorteile:
Nachteile im Blick behalten
So attraktiv die Ersparnis auf den ersten Blick erscheint, sollte die Entscheidung nicht allein aus steuerlichen Gründen getroffen werden. Denn im Detail gibt es zahlreiche Einschränkungen und Risiken:
1. Bindung an den Arbeitgeber
2. Reduzierung der gesetzlichen Rentenansprüche
3. Vollversteuerung der BU-Rente
4. Hohe Rentenhöhe erforderlich
Betriebliche Lösungen sind oft lohnenswert – sollten aber sehr genau geprüft werden nach individueller Beratung.
Fazit: BU-Versicherung & Steuern – Nur mit individueller Beratung sinnvoll
Die steuerliche Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen hängt stark von der Vertragsart und Ihrer Einkommenssituation ab. Während selbständige BU-Policen steuerlich oft leer ausgehen, können Rürup-Kombinationen oder betriebliche Modelle echte Vorteile bringen.
Lassen Sie sich beraten! Eine fundierte Analyse Ihrer Situation zeigt, welche Variante für Sie steuerlich optimal ist – und welche Kombination Sie wirklich absichert.