Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die häufig zu einer hohen Steuerlast führt. Doch mit der richtigen Strategie kann diese Steuerbelastung reduziert werden – und ein Photovoltaik Direktinvestment bietet eine besonders attraktive Möglichkeit dazu. Durch gezielte steuerliche Optimierung lässt sich ein erheblicher Teil der Abfindung in eine nachhaltige, ertragreiche Anlage umwandeln.
Die wichtigsten Punkte zur steuerlichen Optimierung einer Abfindung durch ein Photovoltaik-Investment:
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50% der geplanten Investitionskosten können steuerlich im Jahr der Abfindung geltend gemacht werden.
Sonderabschreibung: Im Investitionsjahr können nochmal 40% auf den Restbuchwert abgeschrieben werden oder alternativ auf die folgenden 5 Jahre verteilt werden.
Lineare Abschreibung: Jährlich können 5% der Anschaffungskosten über 20 Jahre abgeschrieben werden, sofern weder ein Investitionsabzugsbetrag oder die Sonderabschreibung genutzt wurde.
Kombination mit Fünftelregelung: Die Abfindung wird über fünf Jahre verteilt versteuert, was in Verbindung mit den Photovoltaik-Abschreibungen die Steuerlast stark reduzieren kann.
Ergebnis:
Fazit: Ein Photovoltaik Direktinvestment ermöglicht somit eine signifikante Steueroptimierung der Abfindung bei gleichzeitiger Investition in eine nachhaltige und renditestarke Anlageform.
Gerne berate ich Sie zu dem Thema - individuell und unabhängig!