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Betriebliche Altersvorsorge mit System –

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) – Steuervorteile nutzen und sicher fürs Alter vorsorgen 

Die betriebliche Altersversorgung – kurz bAV – ist eine der effektivsten Möglichkeiten, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. Sie ist ein zukunftssicheres und staatlich gefördertes Modell, das Arbeitnehmern hilft, ihre Rentenlücke zu schließen und bietet nicht nur Arbeitnehmern steuerliche Vorteile, sondern ist auch für Arbeitgeber ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung.  

Egal ob über eine Direktversicherung oder andere Durchführungswege: Wer frühzeitig startet, profitiert langfristig von Steuerersparnissen, solidem Kapitalaufbau und zusätzlicher finanzieller Sicherheit im Alter. 

Was ist die betriebliche Altersversorgung? 

Die betriebliche Altersversorgung ist der Oberbegriff für alle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten im Rahmen der Altersvorsorge, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Dabei fließt ein Teil des Bruttogehalts – im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung – direkt in die Altersvorsorge. Diese Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. 

Kurz gesagt: Mit der bAV sparen Arbeitnehmer direkt vom Bruttogehalt – ohne sofortige Steuer- oder Sozialabgaben, dafür mit staatlicher Förderung. 

Die bAV bildet neben der gesetzlichen Rente die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland.  

Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung? 

Grundsätzlich gilt: Alle gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das umfasst: 

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte 
  • Minijobber (sofern auf Sozialversicherung verzichtet wird, entfällt der Anspruch) 
  • Auszubildende 
  • Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit 

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entgeltumwandlung zu ermöglichen – ganz gleich, ob es bereits ein Versorgungswerk im Unternehmen gibt oder nicht. Dabei müssen sich Arbeitgeber mit mindestens 15% des umgewandelten Gehalts beteiligen. 

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung? 

Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue, bundesweit einheitliche Werte für die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Anpassung hat Auswirkungen auf die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV).  

  • Arbeitnehmer können bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse einzahlen. Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 96.600 Euro jährlich (8.050 Euro monatlich) 4% von 96.600 Euro = 3.864 Euro jährlich 
    322 Euro monatlich 

Diese Beträge können steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weitere 4% der BBG steuerfrei in die bAV einzuzahlen, jedoch unterliegen diese Beiträge der Sozialversicherungspflicht. Für 2025 ergibt sich daraus ein zusätzlicher Betrag von 3.864 Euro jährlich (322 Euro monatlich). 

Insgesamt können Arbeitnehmer somit bis zu 7.728 Euro jährlich (644 Euro monatlich) steuerfrei in die bAV einzahlen, wobei die ersten 3.864 Euro auch sozialabgabenfrei sind. 

Die bAV kann arbeitnehmer-, arbeitgeber- oder mischfinanziert sein. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was das zu versteuernde Einkommen senkt. 

Wichtig: Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 15% des umgewandelten Gehalts beteiligen – sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Unternehmen gewähren sogar höhere Zuschüsse.  

Formen der betrieblichen Altersversorgung 

Die bAV kann auf unterschiedlichen Wegen durchgeführt werden – man unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Versorgungszusage. 

  1. Unmittelbare Versorgungszusage (Direktzusage)

Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber selbst, die späteren Renten- oder Versorgungsleistungen direkt an den Arbeitnehmer zu zahlen. Diese Variante wird oft bei Führungskräften oder in größeren Unternehmen genutzt und ist bilanzwirksam. 

  1. Mittelbare Versorgungszusage

Bei dieser Form wird die Versorgung über externe Versorgungsträger organisiert. Folgende Durchführungswege sind üblich: 

  • Direktversicherung: Die häufigste und einfachste Form, bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. 
  • Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die kapitalgedeckte Renten auszahlt. 
  • Unterstützungskasse: Eine unternehmensnahe Versorgungseinrichtung, die höhere Beiträge erlaubt, insbesondere für Besserverdienende. 
  • Pensionsfonds (weniger verbreitet): Flexible Anlageform mit höheren Renditechancen und -risiken. 

 Vorteile der bAV für Arbeitnehmer: 

  • Staatlich geförderte Altersvorsorge 
  • Reduziertes zu versteuerndes Einkommen 
  • Arbeitgeberzuschuss erhöht die Rendite 
  • Rentenanspruch auch bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität) 
  • Lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalabfindung 
  • Schutz der Ansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers 

Die bAV ist ein wichtiger Baustein zur Schließung der Rentenlücke und bietet Arbeitnehmern attraktive Fördermöglichkeiten und zusätzliche Sicherheit im Alter.  

Vorteile für Arbeitgeber: 

  • Attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung 
  • Einsparung bei Lohnnebenkosten 
  • Imagegewinn durch soziale Verantwortung

Fazit: Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 

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