Mehr als jeder achte Deutsche muss pro Jahr mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Doch wer gesetzlich versichert ist, erhält dort lediglich die medizinisch notwendige Grundversorgung – ohne Wahlleistungen, ohne Chefarztbehandlung, ohne Komfortzimmer.
Eine Krankenhauszusatzversicherung erweitert den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bietet Versicherten Zugang zu Komfort- und Wahlleistungen, die sonst nur Privatpatienten zustehen.
Was leistet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt sogenannte Wahlleistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen. Dazu zählen:
Freie Krankenhauswahl: Sie können das Krankenhaus deutschlandweit frei wählen, was bei der GKV häufig eingeschränkt ist
Chefarzt- oder Spezialisten Behandlung: Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt, Oberarzt oder andere Spezialisten. Die Versicherung übernimmt dabei die Mehrkosten, oft bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in manchen Tarifen sogar darüber hinaus
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer: Komfortablere Unterbringung statt Mehrbettzimmer, was die Genesung fördern kann
Privatpatientenstatus: Sie werden im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt, was oft eine bevorzugte Behandlung und mehr Komfort bedeutet
Mitaufnahme einer Begleitperson: Manche Tarife übernehmen die Kosten für eine Begleitperson (z.B. bei Kindern)
Krankenhaustagegeld: Optional kann ein Tagegeld vereinbart werden, das für zusätzliche Ausgaben während des Aufenthalts genutzt werden kann
Freie Klinikwahl: Mehr als nur Komfort
Die gesetzliche Krankenversicherung schreibt meist das nächstgelegene geeignete Krankenhaus vor. Bei Abweichung tragen Sie die Mehrkosten oft selbst. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wählen Sie frei – egal ob Spezialklinik, Privatklinik oder Wunschkrankenhaus.
Wichtige Hinweise
Die Zusatzversicherung übernimmt nur die vertraglich vereinbarten Mehrkosten – die Grundversorgung bleibt weiterhin Leistung der GKV
Es gibt Tarife mit und ohne Wartezeit. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit häufig, bei Krankheiten beträgt sie meist drei Monate
Die Leistungen und der Umfang der Kostenübernahme variieren je nach Tarif und Anbieter
Prüfen Sie, ob Behandlungen in Privatkliniken in Ihrem Tarif enthalten sind, denn dies ist nicht immer automatisch der Fall.
Für wen lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung?
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist besonders sinnvoll für:
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich als gesetzlich Versicherter Zugang zu Chefarztbehandlung, komfortabler Unterbringung und freier Krankenhauswahl – und damit Leistungen, die sonst nur Privatpatienten erhalten. Die genaue Ausgestaltung hängt vom gewählten Tarif ab
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