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Q & A

Photovoltaik Direktinvestment


13. Was ist der Investitionsabzug und wie funktioniert er?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die es Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht, bis zu 50% der Kosten einer geplanten Investition für abnutzbare Wirtschaftsgüter (z.B. Photovoltaikanlagen) bereits vor der tatsächlichen Investition steuerlich geltend zu machen. Dies mindert den zu versteuernden Gewinn im Planungsjahr und verbessert die Liquidität. 

Funktionsweise des IAB 

Vorab-Abschreibung 

  • Bis zu 50% der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten können als Betriebsausgabe abgezogen werden, maximal 200.000€ pro Anlage 

Zeitliche Bedingungen 

  • Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach der Abschreibung realisiert werden, sonst ist der Abzug rückgängig zu machen 

Kombination mit anderen Abschreibungen 

  • Nach der Anschaffung können zusätzlich genutzt werden: Sonderabschreibung (§ 7g EStG): 40% der Restkosten (verteilt über 5 Jahre) 
  • Lineare Abschreibung: Jährlich 5% des Restwerts über 20 Jahre 

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag 

  • Gewerbetreibende oder Selbstständige können den IAB nutzen (z. B. Einzelunternehmer, GmbHs, Landwirte). Das gilt insbesondere auch für Neugründer (Erwerb und Betrieb einer Photovoltaikanlage). Hier kann eine Verrechnung auch mit anderen Einkunftsarten stattfinden 
  • Der Gewinn des Einzelbetriebes darf 200.000€ nicht überschreiten (vorher 100.000€, seit 2021 erhöht) 
  • Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des IAB erfolgen 
  • Die Anlage muss mindestens bis zum Ende des Folgejahres betrieblich genutzt werden 

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