Wenn Sie 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben, sollten Sie jetzt handeln.
Der IAB nach §7g EStG ist ein starker Hebel: Bis zu 50% einer geplanten Investition dürfen Sie schon vorab von Ihrem Gewinn abziehen – Jahre, bevor überhaupt investiert wird.
Der Haken: Für diese Steuerersparnis haben Sie drei Jahre Zeit, tatsächlich zu investieren. Ein IAB aus 2023 muss also bis spätestens Ende 2026 verwendet werden.
Passiert das nicht, löst das Finanzamt den IAB rückwirkend im Jahr 2023 auf.
Die Folge: Steuernachzahlung – zuzüglich Verzinsung.
Für Mandanten mit hoher Steuerlast ist ein PV-Direktinvestment oft genau der passende Weg, diesen IAB sauber und wirtschaftlich sinnvoll aufzulösen: ein realer Sachwert mit laufendem Ertrag statt einer Rückabwicklung beim Finanzamt.
Eine konkrete Investitionsmöglichkeit bietet aktuell unser Consilium Solarpark Riedlingen (Baden-Württemberg):
Ganz wichtig! Die EEG-Inbetriebnahme und damit der Eigentumsübergang ist für Dezember 2026 vorgesehen. Gerade für einen IAB aus 2023 ist daher jetzt der Zeitpunkt, die Umsetzung rechtzeitig in Angriff zu nehmen.
Sie sind nicht sicher, ob und in welcher Höhe Sie 2023 einen IAB gebildet haben? Ein Blick in die Steuererklärung genügt – und dann sollten wir sprechen. Das Zeitfenster schließt sich.
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