Viele Investoren konzentrieren sich auf Neubauprojekte und vergessen dabei, dass bereits laufende Anlagen entscheidende Stärken besitzen: Sie basieren nicht auf theoretischen Szenarien, sondern auf realen Daten aus dem laufenden Betrieb – und genau diese Transparenz schafft Verlässlichkeit. Gerade in Zeiten unsicherer Energiepreise, steigender Baukosten und zunehmend komplexer gesetzlicher Rahmenbedingungen rücken Bestandsanlagen damit in eine Position, die für sicherheitsorientierte Anleger attraktiver denn je ist.
IAB 2022 – 2024 auflösen – mit realer Planbarkeit
Wer für 2022 -2024 einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hat, benötigt heute eine Investition, die nicht auf Projektionen, sondern auf belastbaren Zahlen basiert. Bestandsanlagen bieten genau das: echte Produktionswerte, dokumentierte Betriebskosten und eine nachvollziehbare Historie. Die Entscheidung stützt sich somit auf Fakten statt auf Annahmen.
Viele Bestandsanlagen aus dieser Zeit wurden unter stabilen Lieferketten und mit hohem Qualitätsanspruch errichtet. Typische Komponenten sind:
JA Solar oder Astronergy Module
SMA Wechselrichter
langlebige Unterkonstruktionen etablierter Hersteller
Diese Kombinationen stehen für technische Robustheit und lange Lebensdauer.
Attraktive, feststehende EEG-Vergütungssätze
Ein entscheidender Vorteil von Bestandsanlagen liegt in den bereits gesicherten Vergütungssätzen. Bestandsanlagen profitieren von Einspeisevergütungen, die langfristig fixiert sind und sich oft über dem Niveau aktueller Vergütungssätze bewegen. In diesem Beispiel: 8,30 ct/kWh – unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen. Diese Einnahmen bleiben über weitere 15 Jahre planbar und unabhängig von kurzfristigen Marktbewegungen. Das gesamten Nutzungsrechte wurden auf eine Laufzeit von jetzt noch 30 Jahren verlängert. Wir gehen davon aus, das bereits in 5-10 Jahren höhere Erträge als die reine EEG-Vergütung erzielt werden können.
Lange Gesamtlaufzeiten schaffen Sicherheit
Das ermöglicht langfristige Prognosen und reduziert das Risiko unvorhergesehener Veränderungen. Für sicherheitsbewusste Anleger ist eine solche Zeitspanne ein wesentlicher stabilisierender Faktor.
Nicht vom Solarspitzengesetz betroffen
Ein weiterer oft übersehener Vorteil: Das Solarspitzengesetz führt bei neuen PV-Anlagen zu Nullvergütungen, wenn der Börsenstrompreis negativ wird. Bestandsanlagen aus den Jahren 2017–2019 sind hiervon ausgenommen. Das bedeutet: Auch in Zeiten negativer Strompreise bleibt die Vergütung erhalten – ein wichtiges Merkmal für Anleger, die auf stabile Einnahmen setzen.
Mein aktuelles Beispiel der Consilium Solarpark Oranienbaum - Hochwertige Bauqualität der Jahrgänge 2017–2019 - als aktuell verfügbares Bestandsprojekt:
Der Solarpark in Sachsen-Anhalt wurde in 3 Bauabschnitten von 2017-2019 gebaut und in Betrieb genommen. Die Gesamtanlage verfügt über eine Leistung von rund 2,1 MWp und wurde in 20 Parzellen aufgeteilt. Die einzelnen Investitionsgrößen:
ab € 72.237- bis € 153.667-
hochwertige Module (JA Solar/ Astronergy)
SMA-Wechselrichter
attraktiv festgelegte EEG-Vergütung bis 2040
30 Jahre Gesamtnutzungsdauer ab 2025
Fazit: Bestandsanlagen sind gut geeignet für konservativ ausgerichtete Anleger
Denn sie verbinden:
langfristige Stabilität
reale Sachwertqualität
unabhängige Stromproduktion
überschaubare technische Risiken
verlässliche Einnahmen über EEG-Vergütung und das Marktprämienmodell
Damit gehören sie zu den konservativsten Formen der erneuerbaren Energieinvestments.
Wenn Sie wissen wollen, wie sich Bestandsanlagen 2025/2026 entwickeln, wie man einen IAB sinnvoll nutzt oder welche Projekte aktuell verfügbar sind, können Sie mich gerne direkt ansprechen.