direkt zum Seiteninhalt

KI macht PV- und Wind-Investments 

planbarer und profitabler


Wie lassen sich Risiken im Bereich erneuerbare Energien besser kalkulieren – und Renditen bestenfalls optimieren?

Diese Frage bleibt aktuell: Oft bietet Künstliche Intelligenz neue Wege, z.B. um Wetter- und Netzdaten präziser auszuwerten und dadurch Produktionsprognosen zu verbessern, wie ein Beispiel aus der Schweiz zeigt.

Die Schweizer Jua AI AG hat mit EPT-2 ein KI-basiertes Wettervorhersagemodell entwickelt, das Wind- und Solarprognosen deutlich präziser macht. Und auch andere Unternehmen arbeiten an KI-basierten Wetterprognosemodellen.

Warum das für Sie als Anleger interessant ist?

Ganz einfach – dadurch gibt es:

  • Bessere Prognosen = bis zu 20% geringere Ausgleichskosten für Betreiber.
  • Langfristige Marktchancen können frühzeitig erkannt werden → und durch höhere Vorhersagegenauigkeit können Handelsstrategien optimiert werden.
  • Frühwarnsystem für Stürme, Hitzewellen oder Kälteperioden schützen die Infrastruktur und stabilisieren die Netze.

Gerade im Zeitalter steigender Wettervolatilität entscheidet Prognosequalität über Rendite oder Verlust.

Mit EPT-2 können Betreiber und Energiehändler Marktbewegungen Tage früher antizipieren – und so Erträge sichern oder steigern.

Aber was sind überhaupt Ausgleichskosten bei PV-Anlagen?

In der PV-Direktvermarktung sind Ausgleichskosten (oft auch Ausgleichsenergie-Kosten oder „Regelenergie-Kosten“ genannt) Gebühren, die entstehen, wenn die tatsächlich eingespeiste Strommenge von einer Photovoltaikanlage vom zuvor prognostizierten Wert abweicht.

Zum Hintergrund

Bei der Direktvermarktung verkauft der Anlagenbetreiber seinen Solarstrom nicht mehr über die feste EEG-Vergütung, sondern über einen Direktvermarkter am Strommarkt.

  • Der Direktvermarkter muss dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Voraus melden, wie viel Strom er in einem bestimmten Zeitintervall einspeisen wird (Fahrplanmeldung).
  • Weicht die tatsächliche Einspeisung vom Fahrplan ab – z.B. wegen plötzlicher Wetteränderungen – muss der ÜNB Ausgleichsenergie beschaffen oder abregeln, um das Netz stabil zu halten.

Die Konsequenz: um Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Einspeisung auszugleichen – stellt der ÜNB dem Bilanzkreisverantwortlichen (hier: dem Direktvermarkter) Entgelte in Rechnung

Die Berechnung erfolgt dabei auf der Ausgleichsenergiemenge (Differenz Ist–Soll) und dem Ausgleichsenergiepreis des jeweiligen Zeitintervalls.

Das Problem für den Kunden: Viele Direktvermarkter geben diese Kosten ganz oder teilweise an den Anlagenbetreiber weiter, oft als Abzug von der Erlösabrechnung.

Kurz gesagt: Ausgleichskosten sind eine Art „Strafzahlung“ im Energiemarkt für Prognoseabweichungen – sie sichern die Netzstabilität, können aber die Direktvermarktungserlöse schmälern, wenn Prognosen ungenau sind.

Fazit für Investoren:
Technologien wie EPT-2 machen erneuerbare Energien nicht nur nachhaltiger, sondern auch berechenbarer und damit investierbarer.

 Beratungstermin vereinbaren