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Das neue Altersvorsorgedepot (AVD)

Das neue Altersvorsorgedepot (AVD)

Die größte Reform der privaten Altersvorsorge

 

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Die größte Rentenreform seit Riester: Mehr Flexibilität und Förderung durch das neue AVD ab 2027

Die Bundesregierung hat mit dem Altersvorsorgereformgesetz die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit der Einführung der Riester-Rente auf den Weg gebracht.

Ab dem 1. Januar 2027 wird das neue Altersvorsorgedepot (AVD) die bisherige Riester-Rente für Neuverträge ablösen. Parallel dazu führt der Staat mit der Frühstartrente eine eigene Förderung für Kinder ein.

Ich habe für Sie die wesentlichen Eckpunkte – Förderkreis, Zulagen, Sonderfälle für Kinder und Familien sowie die Frühstartrente – kompakt zusammengefasst.

Das Altersvorsorgedepot auf einen Blick

  • Start: Januar 2027 – ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge
  • Anlageform: Wertpapierdepot mit ETFs, Fonds und Anleihen (Risikoklassen 1-5) – ohne Beitragsgarantie
  • Förderhöchstbetrag: 800€ Eigenbeitrag pro Jahr (zuzahlungsfähig bis 6.840€ p.a.)
  • Maximale Grundzulage: 540€ pro Jahr (Verdreifachung gegenüber Riester)
  • Kinderzulage: bis zu 300€ pro Kind und Jahr
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200€ für unter 25jährige
  • Steuerliche Behandlung: steuerfreie Ansparphase, steuerfreie Umschichtungen, nachgelagerte Besteuerung
  • Auszahlung: flexibler Auszahlungsplan oder lebenslange Rente, ab dem 65. Lebensjahr (frühestens ab 62)

Wer ist förderberechtigt?

Der Kreis der Förderberechtigten orientiert sich an der bisherigen Riester-Systematik – wird aber an einer entscheidenden Stelle erweitert.

Unverändert unmittelbar förderberechtigt:

  • Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte, Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige)
  • Beamte, Richter und Soldaten (inländische Besoldungsempfänger – die GRV-Pflicht ist nicht erforderlich, der Beamtenstatus genügt)
  • Eltern in der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Pflegepersonen (mind. Pflegegrad 2, mind. 10 Std./Woche, häuslich)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld

Neu: Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird der Förderkreis an einer für unsere Mandantschaft besonders relevanten Stelle erweitert:

  • Alle Selbstständigen und Freiberufler mit Einkünften nach §§15 oder 18 EStG, die eine Steuererklärung abgeben – unabhängig von einer GRV-Pflicht. Damit sind erstmals auch Gewerbetreibende, Freelancer und Solo-Unternehmer ohne Versicherungspflicht vollumfänglich förderberechtigt.
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen – also insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten, Tierärzte und Psychotherapeuten. Diese Gruppe war unter Riester nur in Ausnahmefällen (z.B. mittelbar über einen GRV-pflichtigen Ehepartner) einbezogen und ist nun unmittelbar förderberechtigt – auch ohne GRV-Pflichtversicherung. Das gilt für Angestellte wie selbstständig tätige Mitglieder gleichermaßen.

Gerade für meine Kunden aus den Bereichen Heilberufe, Kanzleien und Beratung mit hohem Grenzsteuersatz entsteht damit ein vollwertiges, neues Vorsorgeinstrument – mit besonders hebelstarkem Effekt über die steuerliche Günstigerprüfung.

Mittelbar förderberechtigt:

Nicht erwerbstätige Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner unmittelbar Förderberechtigter können mit einem eigenen AVD mitgefördert werden. Die Grundzulage ist auf 175€ begrenzt, Kinderzulagen werden in voller Höhe gewährt. Mindesteigenbeitrag: 60€ pro Jahr.

Ab 2028 geplant:

Erweiterung auf Personen mit Wohnsitz im EU-/EWR-Ausland, die in einem dortigen gesetzlichen Rentensystem pflichtversichert und in Deutschland (fiktiv) unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Die neue Förderstruktur

Die staatliche Zulage wird gegenüber Riester deutlich angehoben und vereinfacht.

Grundzulage – gestaffelt

Eigenbeitrag

Förderquote

Max. Zulage

bis 360€ p.a.

50 Cent je Euro

180€

361€ bis 1.800€ p.a.

25 Cent je Euro

360€

Bei Vollausschöpfung

durchschnittlich 30%

540€ p.a.

Berufseinsteiger-Bonus

Wer das AVD vor Vollendung des 25. Lebensjahres erstmals abschließt, erhält einmalig 200€ zusätzlich – als Anreiz für den frühen Vorsorgebeginn und zur Nutzung des Zinseszinseffekts.

Steuerlicher Sonderausgabenabzug

Ergänzend können Beiträge bis 1.800€ p.a. als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt das jeweils günstigere Ergebnis aus Zulage oder Steuervorteil. Für meine Kunden mit hohem Grenzsteuersatz ist dieser Hebel besonders attraktiv.

Was gilt für Kinder und Familien?

Kinderzulage - 1 Euro je eingezahltem Euro

Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das einem AVD zugeordnet wird, gewährt der Staat 1€ pro eingezahltem Euro – maximal 300€ pro Kind und Jahr.

Die volle Kinderzulage von 300€ wird damit bereits ab einem Eigenbeitrag von 25€ pro Monat (300€ jährlich) erreicht. 

Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern

Position

Betrag p.a.

Eigenbeitrag (150€/ Monat)

1.800€

Grundzulage

540€

Kinderzulage Kind 1

300€

Kinderzulage Kind 2

300€

Gesamtzufluss ins Depot

2.940€

Förderquote auf Eigenbeitrag

63%

Zuordnung der Kinderzulage

  • Voraussetzung: bestehender Kindergeldanspruch
  • Bei verheirateten Paaren wird die Zulage automatisch der Mutter zugeordnet (Übertragung auf den Vater per Antrag möglich)
  • Bei nicht verheirateten Eltern: erhält der Elternteil, der das Kindergeld bezieht
  • Bezugsdauer: in der Regel bis zum 25. Lebensjahr des Kindes (bei Studium/Ausbildung)

Wichtiger Hinweis für Geringverdiener

Da die Kinderzulage im AVD an den Eigenbeitrag gekoppelt ist (anders als bei Riester mit festen Zulagen ab 60€ Eigenbeitrag), kann das alte Riester-System für Geringverdiener mit mehreren Kindern weiterhin günstiger sein. Das prüfe ich gerne im Einzelfall.

Die Frühstartrente – staatlich gefördertes Depot für Kinder

Parallel zum AVD führt der Staat mit der Frühstartrente eine eigenständige, ergänzende Förderung speziell für Kinder ein. Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte am 17. Dezember 2025 beschlossen; das Gesetz wird im Lauf des Jahres 2026 verabschiedet.

Die wichtigsten Eckpunkte

Förderhöhe
10€ pro Monat / 120€ pro Jahr je Kind – staatlich finanziert
Berechtigte
Kinder von 6 bis 17 Jahren mit Schulbesuch in Deutschland
Einführung
Jahrgangsweise – Start mit Geburtsjahrgang 2020 (rückwirkend ab 1.1.2026)
Folgejahre
2027: Jahrgang 2021 - 2028: Jahrgang 2022 - ab 2029 schrittweise alle übrigen Jahrgänge
Anlage
Individuelles, kapitalgedecktes, privatwirtschaftliches Altersvorsorgedepot
Eigenbeiträge
Eltern können das Depot mit eigenen Beiträgen zusätzlich besparen
Auszahlung
Frühestens zum Renteneintritt (aktuell 67. Lebensjahr) – strikte Zweckbindung
Steuern
Steuerfreie Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung erst in der Rentenphase

Hebel des Zinseszinseffekts

Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 6% und 12 Jahren staatlicher Förderung (insgesamt 1.440€) entsteht bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren ein Kapitalstock von rund 36.000€ je Kind – ohne Eigenbeiträge der Eltern. Mit ergänzenden monatlichen Sparraten der Familie wächst dieser Betrag erheblich.

Zusammenspiel AVD und Frühstartrente

Frühstartrente und AVD sind zwei voneinander getrennte Bausteine: Die Frühstartrente fördert das Kind direkt; die Kinderzulage im AVD fördert die Altersvorsorge der Eltern. Beide Förderungen können parallel genutzt werden und ergänzen sich ideal.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

  • Bestandsschutz: Vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Verträge können unverändert weitergeführt werden.
  • Wechsel ohne Förderschaden: Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues AVD ist möglich – ohne Rückzahlung bisheriger Zulagen.
  • Konditionsumstellung: Alternativ kann der bestehende Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Anbieter auf die neue Fördersystematik umgestellt werden.
  • Beitragsfreistellung: Alter Vertrag wird ruhend gestellt, parallel ein neues AVD eröffnet.

Meine Einschätzung

Das Altersvorsorgedepot ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber Riester: höhere Zulagen, freie ETF- und Fondsauswahl ohne Garantiezwang, steuerfreie Umschichtungen, deutlich flexiblere Auszahlung. Insbesondere für folgende Personen ist das AVD attraktiv:

  • Selbstständige – erstmals voll förderberechtigt
  • Versorgungswerk-Pflichtmitglieder (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater, Architekten u.a.) – erstmals unmittelbar förderberechtigt, hoher Steuerhebel
  • Beamte, Richter und Soldaten – ergänzende kapitalmarktorientierte Vorsorge zur Pension
  • Familien mit mittlerem oder höherem Einkommen – Förderquoten von bis zu 80% möglich
  • Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz – starker Hebel über Sonderausgabenabzug
  • Junge Berufseinsteiger – Berufseinsteiger-Bonus + langer Anlagehorizont
  • Eltern junger Kinder – Kombination AVD-Kinderzulage + Frühstartrente

Vor einem Wechsel oder Neuabschluss prüfen wir gemeinsam Ihre konkrete Situation. Insbesondere bei bestehenden Riester-Verträgen mit hoher garantierter Verzinsung oder bei mehreren Kindern und niedrigem Einkommen kann der Bestand die bessere Lösung sein.

Ihre nächsten Schritte

Gerne analysiere ich mit Ihnen, ob und in welcher Form das AVD für Sie und Ihre Familie sinnvoll ist – inklusive Vergleich zu Ihrem bestehenden Vorsorgekonzept und einer individuellen Förder- und Steuerberechnung.

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