Die Bundesregierung hat mit dem Altersvorsorgereformgesetz die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit der Einführung der Riester-Rente auf den Weg gebracht.
Ab dem 1. Januar 2027 wird das neue Altersvorsorgedepot (AVD) die bisherige Riester-Rente für Neuverträge ablösen. Parallel dazu führt der Staat mit der Frühstartrente eine eigene Förderung für Kinder ein.
Ich habe für Sie die wesentlichen Eckpunkte – Förderkreis, Zulagen, Sonderfälle für Kinder und Familien sowie die Frühstartrente – kompakt zusammengefasst.
Das Altersvorsorgedepot auf einen Blick
Wer ist förderberechtigt?
Der Kreis der Förderberechtigten orientiert sich an der bisherigen Riester-Systematik – wird aber an einer entscheidenden Stelle erweitert.
Unverändert unmittelbar förderberechtigt:
Neu: Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird der Förderkreis an einer für unsere Mandantschaft besonders relevanten Stelle erweitert:
Gerade für meine Kunden aus den Bereichen Heilberufe, Kanzleien und Beratung mit hohem Grenzsteuersatz entsteht damit ein vollwertiges, neues Vorsorgeinstrument – mit besonders hebelstarkem Effekt über die steuerliche Günstigerprüfung.
Mittelbar förderberechtigt:
Nicht erwerbstätige Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner unmittelbar Förderberechtigter können mit einem eigenen AVD mitgefördert werden. Die Grundzulage ist auf 175€ begrenzt, Kinderzulagen werden in voller Höhe gewährt. Mindesteigenbeitrag: 60€ pro Jahr.
Ab 2028 geplant:
Erweiterung auf Personen mit Wohnsitz im EU-/EWR-Ausland, die in einem dortigen gesetzlichen Rentensystem pflichtversichert und in Deutschland (fiktiv) unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Die neue Förderstruktur
Die staatliche Zulage wird gegenüber Riester deutlich angehoben und vereinfacht.
Grundzulage – gestaffelt
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Eigenbeitrag |
Förderquote |
Max. Zulage |
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bis 360€ p.a. |
50 Cent je Euro |
180€ |
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361€ bis 1.800€ p.a. |
25 Cent je Euro |
360€ |
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Bei Vollausschöpfung |
durchschnittlich 30% |
540€ p.a. |
Berufseinsteiger-Bonus
Wer das AVD vor Vollendung des 25. Lebensjahres erstmals abschließt, erhält einmalig 200€ zusätzlich – als Anreiz für den frühen Vorsorgebeginn und zur Nutzung des Zinseszinseffekts.
Steuerlicher Sonderausgabenabzug
Ergänzend können Beiträge bis 1.800€ p.a. als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt das jeweils günstigere Ergebnis aus Zulage oder Steuervorteil. Für meine Kunden mit hohem Grenzsteuersatz ist dieser Hebel besonders attraktiv.
Was gilt für Kinder und Familien?
Kinderzulage - 1 Euro je eingezahltem Euro
Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das einem AVD zugeordnet wird, gewährt der Staat 1€ pro eingezahltem Euro – maximal 300€ pro Kind und Jahr.
Die volle Kinderzulage von 300€ wird damit bereits ab einem Eigenbeitrag von 25€ pro Monat (300€ jährlich) erreicht.
Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern
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Position |
Betrag p.a. |
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Eigenbeitrag (150€/ Monat) |
1.800€ |
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Grundzulage |
540€ |
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Kinderzulage Kind 1 |
300€ |
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Kinderzulage Kind 2 |
300€ |
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Gesamtzufluss ins Depot |
2.940€ |
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Förderquote auf Eigenbeitrag |
63% |
Zuordnung der Kinderzulage
Wichtiger Hinweis für Geringverdiener
Da die Kinderzulage im AVD an den Eigenbeitrag gekoppelt ist (anders als bei Riester mit festen Zulagen ab 60€ Eigenbeitrag), kann das alte Riester-System für Geringverdiener mit mehreren Kindern weiterhin günstiger sein. Das prüfe ich gerne im Einzelfall.
Die Frühstartrente – staatlich gefördertes Depot für Kinder
Parallel zum AVD führt der Staat mit der Frühstartrente eine eigenständige, ergänzende Förderung speziell für Kinder ein. Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte am 17. Dezember 2025 beschlossen; das Gesetz wird im Lauf des Jahres 2026 verabschiedet.
Die wichtigsten Eckpunkte
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Förderhöhe
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10€ pro Monat / 120€ pro Jahr je Kind – staatlich finanziert
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Berechtigte
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Kinder von 6 bis 17 Jahren mit Schulbesuch in Deutschland
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Einführung
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Jahrgangsweise – Start mit Geburtsjahrgang 2020 (rückwirkend ab 1.1.2026)
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Folgejahre
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2027: Jahrgang 2021 - 2028: Jahrgang 2022 - ab 2029 schrittweise alle übrigen Jahrgänge
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Anlage
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Individuelles, kapitalgedecktes, privatwirtschaftliches Altersvorsorgedepot
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Eigenbeiträge
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Eltern können das Depot mit eigenen Beiträgen zusätzlich besparen
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Auszahlung
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Frühestens zum Renteneintritt (aktuell 67. Lebensjahr) – strikte Zweckbindung
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Steuern
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Steuerfreie Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung erst in der Rentenphase
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Hebel des Zinseszinseffekts
Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 6% und 12 Jahren staatlicher Förderung (insgesamt 1.440€) entsteht bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren ein Kapitalstock von rund 36.000€ je Kind – ohne Eigenbeiträge der Eltern. Mit ergänzenden monatlichen Sparraten der Familie wächst dieser Betrag erheblich.
Zusammenspiel AVD und Frühstartrente
Frühstartrente und AVD sind zwei voneinander getrennte Bausteine: Die Frühstartrente fördert das Kind direkt; die Kinderzulage im AVD fördert die Altersvorsorge der Eltern. Beide Förderungen können parallel genutzt werden und ergänzen sich ideal.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Meine Einschätzung
Das Altersvorsorgedepot ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber Riester: höhere Zulagen, freie ETF- und Fondsauswahl ohne Garantiezwang, steuerfreie Umschichtungen, deutlich flexiblere Auszahlung. Insbesondere für folgende Personen ist das AVD attraktiv:
Vor einem Wechsel oder Neuabschluss prüfen wir gemeinsam Ihre konkrete Situation. Insbesondere bei bestehenden Riester-Verträgen mit hoher garantierter Verzinsung oder bei mehreren Kindern und niedrigem Einkommen kann der Bestand die bessere Lösung sein.
Ihre nächsten Schritte
Gerne analysiere ich mit Ihnen, ob und in welcher Form das AVD für Sie und Ihre Familie sinnvoll ist – inklusive Vergleich zu Ihrem bestehenden Vorsorgekonzept und einer individuellen Förder- und Steuerberechnung.
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