Denn drei Hebel greifen gleichzeitig:
1) Investitionsabzugsbetrag (IAB): bis zu 50% der geplanten Investition vorab gewinnmindernd – schon vor der Anschaffung.
2) Sonderabschreibung nach § 7g EStG: 40% im Anschaffungsjahr auf die verbleibende Bemessungsgrundlage (seit dem Wachstumschancengesetz, zuvor 20%)
3) Degressive AfA („Investitionsbooster"): zusätzlich zur linearen Abschreibung – für Anschaffungen bis Ende 2027.
Ein vereinfachtes Bild: Wer heute investiert, kann einen erheblichen Teil der Investitionssumme bereits in den ersten Jahren steuerlich geltend machen – bei entsprechend hoher Progression ein wirksamer Hebel gegen die Steuerlast.
Wichtig: Diese Effekte sind eine Steuerstundung und Vorverlagerung, kein „Steuergeschenk". Das Investment muss sich auch wirtschaftlich tragen.
Ein konkretes Beispiel ist der Consilium Solarpark Riedlingen in Baden-Württemberg:
Für wen sich dieses PV-Investment besonders lohnt und wie die konkrete Rechnung aussieht, schaue ich mir gerne persönlich und individuell mit Ihnen an.
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