Der teuerste Steuervorteil ist der, den Sie zurückzahlen müssen
Ein Investitionsabzugsbetrag fühlt sich zunächst wie geschenktes Geld an: Sie senken Ihren Gewinn, bevor Sie überhaupt investiert haben. Bis zu 50 % der geplanten Anschaffung – sofort steuerwirksam.
Was viele dabei ausblenden: Der IAB ist kein Geschenk, sondern eine Steuerstundung auf Zeit.
Investieren Sie nicht innerhalb von drei Jahren, wird der Abzug rückwirkend im Ursprungsjahr aufgelöst. Das Finanzamt korrigiert den alten Bescheid – und verlangt die gestundete Steuer zurück.
Dazu kommen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO, aktuell 1,8 % pro Jahr (0,15 % je Monat). Bei mehreren Jahren Laufzeit summiert sich das spürbar.
Das ist der unangenehmste Fall: Sie haben den Steuervorteil längst verplant – und müssen ihn verzinst zurückzahlen.
Die gute Nachricht: Solange die Frist läuft, haben Sie es in der Hand.
Ein durchdachtes PV-Direktinvestment kann den IAB in einen echten Sachwert überführen, statt ihn beim Finanzamt „verfallen" zu lassen.
Genau hier setzt beispielsweise der Consilium Solarpark Riedlingen in Baden-Württemberg an: Statt einer abstrakten Beteiligung erwerben Investoren eine eigene PV-Einzelanlage mit 210,6 kWp Leistung.
Der Gesamtpark umfasst 8.213 kWp und wird durch einen Co-Location-Batteriespeicher mit 5.000 kW Leistung und 10.000 kWh Kapazität ergänzt.
Für eine PV-Einzelanlage liegt das Investitionsvolumen inklusive Speichernutzung bei 229.554 €.
Der Solarpark bietet Planungssicherheit durch einen 30-jährigen Pachtvertrag, umfangreiche Garantiepakete (30 Jahre Modulleistungsgarantie) sowie die komplette kaufmännische und technische Betriebsführung
Der entscheidende Punkt für Anleger mit einem auslaufenden IAB: Der Baubeginn ist für Oktober 2026 und die EEG-Inbetriebnahme bereits für Dezember 2026 vorgesehen. Damit kann ein IAB aus dem Jahr 2023 noch aufgelöst werden.
Wenn Sie einen IAB gebildet haben und die Frist näher rückt, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Optionen – ehe die Uhr für Sie entscheidet.
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