Ja! Eine Photovoltaikanlage kann weiterverkauft werden. Der genaue Ablauf muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Eventuell kann der Käufer ebenfalls steuerliche Gestaltungmöglichkeiten mit IAB und Sonderabschreibung nutzen.
Vererbung einer PV-Anlage
Bei der Vererbung einer Photovoltaik Anlage wird Betriebsvermögen vererbt. Hier ist eine Erbschaftssteuerbefreiung als „begünstigtes Vermögen“ gemäß §13a/b ErbStG möglich
Schenkung zu Lebzeiten an Kinder/ Enkel: