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Q & A

Photovoltaik Direktinvestment


17. Kann die Photovoltaik Anlage weiterverkauft/ vererbt / geschenkt werden?

Ja! Eine Photovoltaikanlage kann weiterverkauft werden. Der genaue Ablauf muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Eventuell kann der Käufer ebenfalls steuerliche Gestaltungmöglichkeiten mit IAB und Sonderabschreibung nutzen. 

Vererbung einer PV-Anlage 

Bei der Vererbung einer Photovoltaik Anlage wird Betriebsvermögen vererbt. Hier ist eine Erbschaftssteuerbefreiung als „begünstigtes Vermögen“ gemäß §13a/b ErbStG möglich  

Schenkung zu Lebzeiten an Kinder/ Enkel: 

  • Nutzung des Freibetrags von 400.000€ (innerhalb 10 Jahre) 
  • Anwendung von Betriebsvermögen-Regeln zur Reduzierung der Steuerlast 

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