direkt zum Seiteninhalt
Logo von Consilium Finanzberatung GmbH & Co. KG - Unabhängige Finanz- und Anlageberatung - Versicherungsmakler aus Köln - Finanzanlagenvermittler -  Unabhängiger Finanzberater aus Köln - Onlineberatung
15. Kann die Sonderabschreibung mit anderen steuerlichen Abschreibungen kombiniert werden?

 Beratungstermin vereinbaren

Q & A

Photovoltaik-Direktinvestment


15. Kann die Sonderabschreibung mit anderen steuerlichen Abschreibungen kombiniert werden?

Ja, die Sonderabschreibung nach §7g EStG kann mit anderen steuerlichen Abschreibungen kombiniert werden, um eine maximale Steuerersparnis zu erzielen. Besonders interessant ist die Kombination mit der linearen Abschreibung (AfA) und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) 

Kombination mit linearer Abschreibung 

  • Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zur regulären linearen oder – sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind – zur degressiven AfA genutzt werden.

Kombination mit Investitionsabzugsbetrag (IAB) 

  • IAB: Bis zu 50% der Investitionssumme vorab steuerlich absetzbar 
  • Sonderabschreibung: Wird nach Nutzung des IAB die AfA-Bemessungsgrundlage nach §7g Abs. 2 EStG herabgesetzt, bemisst sich auch die Sonderabschreibung nach der entsprechend reduzierten Bemessungsgrundlage.

Berechnung

Wichtige Voraussetzungen 

  • Gewinngrenze: Für die Sonderabschreibung darf der Betrieb im Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung oder Herstellung vorangeht, die Gewinngrenze von 200.000€ nicht überschreiten.
  • Zeitrahmen: Sonderabschreibung muss innerhalb von 5 Jahren genutzt werden 
  • Keine Doppelbegünstigung: Insgesamt dürfen nicht mehr als 100% der Anschaffungskosten abgesetzt werden 

Fazit: Die strategische Kombination von Sonderabschreibung, IAB und linearer AfA ermöglicht eine massive Steuerstundung – besonders attraktiv für Photovoltaik Investments. Neben meiner Beratung sollte ein Steuerberater die individuelle Planung begleiten. 

 zurück