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Q & A

Photovoltaik Direktinvestment


15. Kann die Sonderabschreibung mit anderen steuerlichen Abschreibungen kombiniert werden?

Ja, die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann mit anderen steuerlichen Abschreibungen kombiniert werden, um eine maximale Steuerersparnis zu erzielen. Besonders interessant ist die Kombination mit der linearen Abschreibung (AfA) und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) 

Kombination mit linearer Abschreibung 

  • Die Sonderabschreibung (bis zu 40% der Anschaffungskosten) wird zusätzlich zur regulären linearen AfA (z.B. 5% p.a. bei PV-Anlagen) genutzt 

Kombination mit Investitionsabzugsbetrag (IAB) 

  • IAB: Bis zu 50% der Investitionssumme vorab steuerlich absetzbar 
  • Sonderabschreibung: Wird auf den Restwert nach IAB angewendet (40% der verbleibenden Kosten) 

Berechnung

Wichtige Voraussetzungen 

  • Gewinngrenze: Der Vorjahresgewinn darf 200.000€ nicht überschreiten.  Die Grenze bezieht sich auf den IAB fähigen Betrieb, falls bereits ein Gewerbe zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ausgeübt wird. Diese Grenze wir nur selten erreicht und ist bei Neugründungen nicht relevant 
  • Zeitrahmen: Sonderabschreibung muss innerhalb von 5 Jahren genutzt werden 
  • Keine Doppelbegünstigung: Insgesamt dürfen nicht mehr als 100% der Anschaffungskosten abgesetzt werden 

Fazit: Die strategische Kombination von Sonderabschreibung, IAB und linearer AfA ermöglicht eine massive Steuerstundung – besonders attraktiv für Photovoltaik Investments. Neben meiner Beratung sollte ein Steuerberater die individuelle Planung begleiten. 

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