Pensionskassen werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie gewähren den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der Altersversorgung. Wie andere Versicherungen auch, unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bei der Pensionskasse steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund, daher müssen sie ihr Vermögen eher konservativ anlegen.