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Abfindung steueroptimiert investieren | PV-Direktinvestment mit IAB | Consilium Finanzberatung Köln
Steueroptimierung 2026

Abfindung erhalten?
So retten Sie bis zu 50 % vor dem Finanzamt.

Mit einem Photovoltaik-Direktinvestment und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) verwandeln Sie Ihre Steuerlast in echtes Vermögen – nachhaltig, planbar und rechtssicher.

Beratungstermin vereinbaren Beispielrechnung ansehen
50 %
IAB vorab absetzbar
40 %
Sonder-AfA zusätzlich
20 J.
EEG-gesicherte Erträge

Das Problem: Bis zu 45 % Ihrer Abfindung gehen an das Finanzamt

Eine Abfindung zählt steuerlich zu den außerordentlichen Einkünften und wird vollständig mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Durch die Zusammenballung in einem Kalenderjahr greift die volle Steuerprogression – bei Spitzenverdienern bis zu 45 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wichtig seit 2025: Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch durch den Arbeitgeber angewendet. Sie müssen diese selbst in Ihrer Steuererklärung beantragen. Ohne Antrag zahlen Sie den vollen Steuersatz auf Ihre Abfindung. Überdies profitieren Spitzenverdiener, die bereits im höchsten Steuersatz liegen, kaum von der Fünftelregelung allein.

Die gute Nachricht: Es gibt einen legalen und vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Weg, Ihre Steuerlast auf die Abfindung erheblich zu senken – und gleichzeitig ein nachhaltiges, renditestarkes Sachwertinvestment aufzubauen.

Die Lösung: PV-Direktinvestment mit Investitionsabzugsbetrag

Ein Photovoltaik-Direktinvestment ermöglicht es Ihnen, als Eigentümer einer gewerblich genutzten Solaranlage von erheblichen Steuervorteilen zu profitieren. Der Kern der Strategie: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. §7g EStG erlaubt Ihnen, bis zu 50 % der Investitionskosten bereits im Jahr der Abfindung steuerlich geltend zu machen – und so Ihr zu versteuerndes Einkommen massiv zu senken.

IAB: 50 % vorab absetzen

Bis zu 200.000 € pro Wirtschaftsgut können Sie bereits bis zu 3 Jahre vor der Investition gewinnmindernd geltend machen (§7g Abs. 1 EStG).

Sonder-AfA: 40 % extra

Zusätzlich zum IAB können Sie 40 % des Restbuchwerts als Sonderabschreibung geltend machen (§7g Abs. 5 EStG, seit 01.01.2024).

Planbare Erträge über 20 Jahre

Die EEG-Einspeisevergütung sichert Ihnen gesetzlich garantierte Einnahmen über 20 Jahre. Zusätzliche Erträge durch Direktvermarktung.

Echtes Eigentum

Sie erwerben direktes Eigentum an einer realen Solaranlage – kein Fondsmantel, kein Finanzprodukt. Ein inflationsgeschützter Sachwert.

So funktioniert die Steueroptimierung Schritt für Schritt

Die Kombination aus IAB, Sonder-AfA und Fünftelregelung entfaltet einen dreifachen Steuerhebel, der Ihre effektive Belastung auf die Abfindung drastisch reduziert.

1

IAB im Abfindungsjahr bilden

Sie melden ein Gewerbe zum Betrieb einer PV-Anlage an und bilden den IAB in Höhe von bis zu 50 % der geplanten Investition. Dieser mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Abfindung – also genau dann, wenn Ihre Steuerlast am höchsten ist.

2

PV-Anlage erwerben (innerhalb von 3 Jahren)

Innerhalb der folgenden 3 Jahre erwerben Sie die Solaranlage. Der IAB wird aufgelöst und die Anschaffungskosten werden um den IAB-Betrag herabgesetzt. Im Anschaffungsjahr nutzen Sie zusätzlich die Sonder-AfA von 40 % auf den Restbuchwert.

3

Laufende Erträge kassieren

Ihre PV-Anlage produziert Strom, den Sie über die EEG-Vergütung und Direktvermarktung verkaufen. Bei 80 % Fremdfinanzierung tilgt sich die Anlage aus den laufenden Erträgen selbst – Ihre Steuerersparnis wird zu realem Vermögen.

4

Fünftelregelung in der Steuererklärung beantragen

Zusätzlich beantragen Sie die Fünftelregelung (§34 EStG) für Ihre Abfindung. In Kombination mit dem IAB kann dies die Steuerlast nochmals erheblich senken. Wichtig: Seit 2025 müssen Sie dies selbst beantragen.

Voraussetzungen für den IAB bei PV-Direktinvestments:
• Die Anlage muss zu mindestens 90 % gewerblich genutzt werden (Volleinspeisung)
• Der Gewinn des IAB-Betriebs darf im Abzugsjahr 200.000 € nicht übersteigen
• Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach IAB-Bildung erfolgen
• Maximaler IAB: 200.000 € pro Betrieb
• Die Anlage muss als Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht geführt werden

Beispielrechnung: 300.000 € Abfindung bei 120.000 € Einkommen

Die folgende Berechnung zeigt die Wirkung eines PV-Investments von 300.000 € auf die Steuerlast (Einzelveranlagung, 9 % Kirchensteuer, IAB 50 %, Sonder-AfA 40 %, EStG-Tarif 2026).

Ohne PV-Investment Mit PV-Investment
Zu versteuerndes Einkommen 120.000 € 0 € (nach IAB + Sonder-AfA)
Abfindung 300.000 € 300.000 €
IAB (50 % von 300.000 €) -150.000 €
Sonder-AfA (40 % Restbuchwert) -60.000 €
ESt + Soli + KiSt (mit Fünftelregelung) ca. 189.227 € ca. 81.483 €
Steuerersparnis durch PV-Investment ca. 107.743 €

Bei einem Eigenkapitaleinsatz von 60.000 € (20 % Finanzierung) und einer Steuerersparnis von rund 107.000 € ergibt sich ein sofortiger Liquiditätsvorteil von ca. 47.000 €. Die restlichen 80 % werden über ein Bankdarlehen finanziert, das sich aus den laufenden Erträgen der Anlage tilgt.

Diese Berechnung dient der Veranschaulichung. Individuelle Faktoren wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht berücksichtigt. Eine steuerliche Beratung wird ausdrücklich empfohlen.

Für wen eignet sich diese Strategie?

Ein PV-Direktinvestment zur Steueroptimierung einer Abfindung eignet sich besonders für:

Abfindungsempfänger

Sie erhalten eine Abfindung ab ca. 100.000 € und wollen die Steuerlast gezielt senken. Der IAB wirkt genau im Jahr der höchsten Belastung.

Gutverdiener & Führungskräfte

Bei einem Einkommen ab ca. 120.000 € bietet der IAB einen erheblichen Steuerhebel – insbesondere in Kombination mit einer Abfindung.

Selbstständige & Unternehmer

Freiberufler und Gewerbetreibende können den IAB für Gewinnspitzen nutzen und gleichzeitig ihr Portfolio diversifizieren.

Ärzte & Praxisverkauf

Beim Verkauf einer Praxis entsteht ein hoher Veräußerungsgewinn. Der IAB wirkt hier identisch wie bei einer Abfindung.

Persönliche Beratung – unabhängig und erfahren

Seit über 20 Jahren berate ich vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen der Finanzanlage. Mein Schwerpunkt liegt auf PV-Direktinvestments und Fondsvermögensverwaltung – mit dem Anspruch höchster Beratungsqualität.

Matthias Wörmann
Consilium Finanzberatung GmbH & Co. KG
Bismarckstraße 27-29
50672 Köln