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Q & A

Photovoltaik Direktinvestment


5. Wer kauft meinen produzierten Photovoltaik Strom?

Der Stromverkauf von Photovoltaikanlagen ist ein zentraler Bestandteil eines wirtschaftlich erfolgreichen Direktinvestments. Projektentwickler und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen haben heute mehrere Möglichkeiten, den erzeugten Solarstrom gewinnbringend zu vermarkten. Die drei gängigsten Modelle sind: Direktvermarktung, EEG-Vergütung und Power Purchase Agreements (PPA). 

Direktvermarktung von Photovoltaik-Strom 

Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Solarstrom nicht pauschal vergütet, sondern an der Strombörse oder über Stromhändler verkauft. Diese Variante ist besonders interessant für größere Photovoltaikprojekte, da sie die Möglichkeit bietet, vom aktuellen Marktpreis für Strom zu profitieren. 

Vorteile der Direktvermarktung: 

  • Höhere Erlöse bei steigenden Strompreisen 
  • Flexible Reaktion auf Preisentwicklungen am Strommarkt 
  • Professionelle Stromhändler oder Direktvermarkter übernehmen die Abwicklung 

Diese Form des Stromverkaufs ist mittlerweile für viele Neuanlagen ab einer bestimmten Größe verpflichtend und kann zusätzliche Erträge im Vergleich zur fixen Einspeisevergütung generieren. 

Stromverkauf über die EEG-Vergütung 

Die EEG-Vergütung (nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist die klassische und wohl bekannteste Möglichkeit, Solarstrom zu verkaufen. Dabei erhält der Betreiber über einen Zeitraum von in der Regel 20 Jahren eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung, abhängig vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage. 

Wichtige Merkmale: 

  • Gesetzlich festgelegte Vergütungssätze 
  • Planungssicherheit und kalkulierbare Einnahmen 
  • Technisch erfolgt der Stromverkauf ebenfalls über die Börse – die Vergütung wird jedoch durch das EEG garantiert 

Diese Variante eignet sich besonders für Investoren, die Sicherheit und langfristige Stabilität schätzen. 

Power Purchase Agreements (PPA) – Stromverkauf mit Vertragspartnern 

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein privatrechtlicher Stromliefervertrag, der zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage und einem Abnehmer – meist einem Unternehmen oder einer Institution – abgeschlossen wird. Dabei wird der Strom zu einem festgelegten Preis über eine bestimmte Laufzeit direkt verkauft, ohne staatliche Vergütung. 

Vorteile eines PPA-Vertrags: 

  • Langfristig stabile und vorhersehbare Einnahmen 
  • Unabhängigkeit vom EEG oder Strombörsenpreisen 
  • Gute Lösung für große Anlagen oder Post-EEG-Projekte 

PPAs gewinnen insbesondere im Zuge der auslaufenden EEG-Förderung sowie für neue, große Photovoltaik-Projekte stark an Bedeutung und gelten als zukunftsfähiges Geschäftsmodell im Bereich erneuerbare Energien. 

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